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Alltagsunterstützung

Als anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) im Sinne des § 45a SGB XI bieten wir Ihnen qualifizierte Unterstützung bei der Haushaltsführung sowie individuelle Hilfe im Alltag.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie unsere Alltagsunterstützung in Anspruch nehmen können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Unser Angebot umfasst folgende Leistungen

Einzelbetreuung

Auf Wunsch betreuen und beaufsichtigen wir pflegebedürftige Personen stunden- oder tageweise in ihrem häuslichen Umfeld.

Gruppenbetreuung

Im Rahmen einer Kleingruppenbetreuung nehmen Pflegebedürftige bei uns an gemeinsamen Aktivitäten teil.

Entlastung im Haushalt

Wir übernehmen übliche Reinigungsaufgaben wie zum Beispiel die Wäschepflege oder leisten Unterstützung beim Abwasch.

Individuelle Hilfen

Wir unterstützen Pflegebedürftige bei ihren individuellen Anliegen und begleiten sie bspw. zum Arzt oder in den Supermarkt.

Unser Einzugsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet Hannovers

Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Bothfeld-Vahrenheide

Buchholz-Kleefeld

Döhren-Wülfel

Herrenhausen-Stöcken

Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode

Linden-Limmer

Misburg-Anderten

Mitte

Nord

Ricklingen

Südstadt-Bult

Vahrenwald-List

Daten von OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Alltagsunterstützung?

Für unsere Alltagsunterstützungsleistungen berechnen wir einen einheitlichen Stundensatz in Höhe von aktuell 31,25 Euro. Bei Vorliegen eines Pflegegrads werden diese Kosten in einem vorgegebenen Rahmen von der zuständigen Pflegekasse übernommen.

Welche Aufgaben können von den Alltagsbegleitern übernommen werden?

Grundsätzlich können unsere Alltagsbegleiter alle Aufgaben übernehmen, die Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Aus Versicherungsgründen dürfen unsere Alltagsbegleiter allerdings nicht auf Leitern arbeiten und keine medizinisch/pflegerischen Tätigkeiten ausüben.

Welche Voraussetzungen müssen für die Alltagsunterstützung erfüllt sein?

Damit wir Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag unterstützen und diese Leistungen über die Pflegekasse abrechnen dürfen, muss bei der zu unterstützenden Person ein Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 1 festgestellt worden sein. Außerdem darf der sog. Entlastungsbetrag nicht bereits anderweitig, beispielsweise durch die Beauftragung eines Pflegedienstes, genutzt werden.

Hängt die Alltagsunterstützung vom Pflegegrad ab?

Ja, das Vorliegen eines Pflegegrads ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag unterstützen dürfen. Wurde ein Pflegegrad festgestellt, haben Sie Anspruch auf den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von aktuell 125 Euro monatlich, den Sie für Alltagsunterstützungsleistungen nutzen können. Zusätzlich kann bei Pflegegrad 2 bis 5 jeweils ein Teil des Sachleistungsbetrags für die Alltagsunterstützung in Anspruch genommen werden.

Wer sind die Alltagsbegleiter?

Unsere Alltagbegleiter sind größtenteils Studierende, die als Minijobber oder Werkstudenten bei uns beschäftigt sind. Alle Alltagsbegleiter können ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Zudem haben alle Alltagsbegleiter eine spezielle Schulung absolviert, in der alle relevanten Grundlagen für den Umgang mit pflegebedürftigen Personen vermittelt werden.

Gibt es eine feste Vertragslaufzeit?

Nein, bei uns können Sie die Alltagsunterstützung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen abbestellen. Falls Sie die Zusammenarbeit beenden möchten, richten Sie Ihre Kündigung bitte schriftlich an das YES. Team.

Ihr Ansprechpartner

David Beyer

Ihr direkter Kontakt zu uns

Sie erreichen das YES. Team jederzeit per E-Mail oder telefonisch. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns zu kontaktieren.

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